Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft?

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll.
Mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder ergänzend unterstützt. Man tritt gemeinsam am Markt auf, etwa um günstige Absatz- und Beschaffungskonditionen zu erlangen oder aber betriebliche Funktionen effizienter und qualitativ besser ausüben zu können.

Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung

Eine Genossenschaft ist zudem durch die Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gekennzeichnet. Das Prinzip der Selbsthilfe bedeutet, dass die Mitglieder einer Genossenschaft sich freiwillig zusammen tun, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen.
Die genossenschaftlichen Prinzipien Selbstverwaltung und Selbstverantwortung kommen darin zum Ausdruck, dass eine Genossenschaft von Personen geführt wird, die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Insofern sind etwa der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Genossenschaft aus dem eigenen Mitgliederkreis zu besetzen.

Genossenschaftliche Pflichtprüfung

Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser Genossenschaftsverband nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen vor. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, sondern auch ob die Geschäfte der Genossenschaft ordnungsgemäß geführt worden sind. Der Prüfungsverband betreut darüber hinaus seine Mitgliedsgenossenschaften in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Text c/o. DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.