Gesetzliche Erleichterungen für Genossenschaften

Im Zuge der Corona-Krise haben wir uns, als Vorstand und Aufsichtsrat, bereits Gedanken gemacht, wie die diesjährige Generalversammlung abgehalten werden könnte. Da dies nicht nur für uns kleine Genossenschaften, sondern auch für viele große Aktiengesellschaften ein Problem darstellt, die ebenso wie wir in den nächsten Monaten Präsenzveranstaltungen für ihre Aktionäre durchführen müssten, hat die Gesetzgebung gehandelt, und die Vorschriften den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Eine Zusammenfassung der für uns relevanten Punkte mit links zu detaillierteren Infos finden Sie unter
Genossenschaftsrechtliche Neuerungen – Corona

Für uns bedeutet dies, dass wir nicht zwingend bis Ende Juni die diesjährige Generalversammlung durchführen müssen, sondern diese auch später im Jahr abhalten können, wenn sich die Situation – hoffentlich – etwas gebessert hat.